Rechtsprechung
LG Mannheim, 07.11.2008 - 1 S 34/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Ermittlung des angemessenes Erbbauzinses: Vergleich der wirtschaftlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit denen im Zeitpunkt eines Erhöhungsverlangens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermittlung des angemessenen Erbbauzins bei einem Erhöhungsverlangen durch Vergleich der wirtschaftlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit denen im Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schwetzingen, 10.01.2008 - 2 C 179/07
- LG Mannheim, 07.11.2008 - 1 S 34/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.02.1995 - V ZR 222/93
Anpassung des Erbbauzinses wegen erheblicher oder wesentlicher Änderung der …
Auszug aus LG Mannheim, 07.11.2008 - 1 S 34/08
Der vereinbarte Erbbauzins ist nach der Rechtsprechung (siehe BGH NJW 1995, 1360f) jedenfalls dann nicht mehr angemessen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse seit der letzten Erhöhung um mehr als 10 % geändert haben. - BGH, 26.02.1988 - V ZR 155/86
Auslegung einer Erbbauzinsanpassungsklausel; Erstreckung des Erbbaurechts auf ein …
Auszug aus LG Mannheim, 07.11.2008 - 1 S 34/08
Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 1988, 775), der sich die Kammer anschließt, ist die Anpassungsklausel in einem solchen Fall aber nach Sinn und Zweck dahin auszulegen, dass eine Änderung des Erbbauzinses nur dann verlangt werden kann, wenn die dafür vereinbarten Voraussetzungen vom Zeitpunkt der letzten Erhöhung an, erneut gegeben sind.